Die 800-Watt-Regel für Balkonkraftwerke
Ein Balkonkraftwerk heißt im Gesetz Steckersolargerät. Gemeint ist ein Gerät aus Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker, mit dem es an den Stromkreis der Wohnung angeschlossen wird (§ 3 Nr. 43 EEG). Für diese Geräte gelten seit 2024 einfachere Regeln.
Was die Regel festlegt
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz nennt in § 8 Abs. 5a zwei Grenzen. Die Module dürfen zusammen bis zu 2 Kilowatt Leistung haben. Der Wechselrichter darf höchstens 800 Voltampere abgeben, in der Praxis also 800 W. Diese zweite Zahl ist die bekannte 800-Watt-Regel. Sie gilt für die Leistung, die das Gerät gleichzeitig in die Wohnung abgibt; die Module selbst dürfen mehr erzeugen.
Mehr Modulleistung als Wechselrichterleistung ist also erlaubt. An sonnigen Tagen kappt der Wechselrichter dann die Spitze. Morgens, abends und bei Wolken liefert die größere Modulfläche dafür mehr Strom, als zwei kleine Module könnten.
Das Solarpaket I trat laut VDE FNN am 16. Mai 2024 in Kraft.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Der VDE FNN nennt dafür eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme.
Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung zum 1. April 2024 vereinfacht. Neben den Angaben zur Person sind nur noch fünf Angaben zum Gerät nötig, vorher waren es rund 20.
Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I nicht mehr nötig. Die Bundesnetzagentur gibt die Daten an den Netzbetreiber weiter. Wer für den eingespeisten Strom eine Vergütung bekommen will, muss sich nach Angaben des VDE FNN aber weiterhin beim Netzbetreiber melden.
Schuko-Stecker oder Einspeise-Stecker
Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 regelt den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz. Für die Geräte selbst gibt es seit Dezember 2025 die Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Laut Verbraucherzentrale gilt sie ab dem 1. Dezember 2025.
Bis 960 Watt Modulleistung ist laut Verbraucherzentrale der übliche Schuko-Stecker erlaubt. Das Gerät braucht dann einen speziellen Wechselrichter mit Sicherheitsschaltungen, passender Isolation und einer schnellen Abschaltung, falls jemand den Stecker zieht. Für mehr Modulleistung, bis zur gesetzlichen Grenze von 2.000 Wp, schreibt die Norm einen speziellen Einspeise-Stecker vor.
Die Norm gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale nur für Geräte ohne Speicher. Laut Verbraucherzentrale muss ein Speicher auch an einem Steckersolargerät heute von einem zugelassenen Elektriker beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Eintrag im Marktstammdatenregister allein reicht dann nicht. Mehr dazu im Ratgeber Balkonkraftwerk mit Speicher.
Was mit dem Stromzähler passiert
Der VDE FNN nennt als Zähler einen Zweirichtungszähler. Nach der Eintragung ins Marktstammdatenregister tauscht der Messstellenbetreiber den Zähler bei Bedarf aus. Ein alter Zähler, der sich rückwärts dreht, wird laut Verbraucherzentrale übergangsweise geduldet, bis der neue Zähler eingebaut ist.
Mieter und Wohnungseigentümer
Seit Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen. Für Mieter steht das in § 554 BGB: Sie können verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Veränderung nicht zuzumuten ist.
Für Wohnungseigentümer gilt § 20 Abs. 2 WEG. Jeder Eigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen.
Um Erlaubnis fragen müssen Sie weiterhin, haben darauf aber einen Anspruch.
Was das für den Kauf heißt
Achten Sie beim Kauf auf die Wechselrichterleistung. Geräte, die mehr als 800 W abgeben können, müssen in Deutschland auf diesen Wert begrenzt sein. In unserem Katalog finden Sie Balkonkraftwerke und Balkonkraftwerk-Speicher mit Angaben zur Ausgangsleistung. Ob sich ein Gerät für Sie rechnet, zeigt der Amortisationsrechner.
Häufige Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Seit dem Solarpaket I nicht mehr. Der Eintrag im Marktstammdatenregister reicht, die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber. Wer eine Einspeisevergütung möchte, meldet sich laut VDE FNN weiterhin beim Netzbetreiber. Ein Speicher muss laut Verbraucherzentrale von einem zugelassenen Elektriker beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Darf ich eine normale Schuko-Steckdose verwenden?
Bis 960 Watt Modulleistung ja, wenn der Wechselrichter die Sicherheitsschaltungen und die schnelle Abschaltung nach DIN VDE V 0126-95 hat. Darüber ist ein spezieller Einspeise-Stecker vorgeschrieben. Geräte mit Speicher fallen nicht unter diese Norm.
Kann mein Vermieter das Balkonkraftwerk verbieten?
Seit Oktober 2024 können Mieter nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter die nötigen baulichen Veränderungen erlaubt. Ablehnen kann er nur, wenn ihm das nicht zuzumuten ist. Für Wohnungseigentümer gilt § 20 WEG.
Passende Rechner
Passende Kategorien
Quellen
- § 8 EEG 2023 (Abs. 5a, Steckersolargeräte), abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 3 EEG 2023 (Nr. 43, Begriff Steckersolargerät), abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 554 BGB (Steckersolargeräte im Mietrecht), abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 20 WEG (bauliche Veränderungen), abgerufen am 5. Oktober 2026
- Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken (28.03.2024), abgerufen am 5. Oktober 2026
- VDE FNN: Steckerfertige PV-Anlagen (Steckersolargeräte), abgerufen am 5. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Gesetze und Normen für Steckersolar, abgerufen am 5. Oktober 2026